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   LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 34/13   

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https://dejure.org/2013,49936
LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 34/13 (https://dejure.org/2013,49936)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.11.2013 - 318 S 34/13 (https://dejure.org/2013,49936)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. November 2013 - 318 S 34/13 (https://dejure.org/2013,49936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 14 Nr 4 WoEigG, § 91a ZPO, Art 13 GG
    Wohnungseigentumssache: Erledigung des Duldungsanspruchs wegen des Zutritts von Handwerkern zur Sondereigentumseinheit nach Beschlussfassung über die Sanierungsmaßnahmen; Voraussetzungen eines solchen Duldungsanspruchs; einstweilige Verfügung wegen Weigerung des ...

  • mietrechtsiegen.de

    WEG: Beschluss über Sanierungsmaßnahmen - Zutrittsrecht der Handwerker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 12.03.2007 - 15 W 89/06

    Kostenfestsetzung: Übernahme der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz

    Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 34/13
    Die Klägerin hat den Klagantrag zu 1) für erledigt erklärt und trägt vor, dass es sich bei dem Übergang der Klägerrolle von der WEG-Verwaltung auf sie um einen Fall der Rubrumsberichtigung handele, da die WEG-Verwaltung als Prozessstandschafterin aufgetreten sei (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007, Az.: 15 W 89/06).

    Dabei kann die Kammer ausdrücklich offen lassen, ob die vom Amtsgericht verneinte Identität zwischen den Parteien des selbständigen Beweisverfahrens (damalige WEG-Verwaltung gegen die Beklagten) und des vorliegenden Rechtsstreits (zuletzt: Klägerin gegen die Beklagten) hier anzunehmen wäre, weil die Antragstellerin im selbständigen Beweisverfahren als damalige WEG-Verwalterin der Klägerin als gewillkürte Prozessstandschafterin der Klägerin aufgetreten ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.03.2007 - 15 W 89/06, Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 34/13
    Jedenfalls fehlt es hier aber an der erforderlichen Identität des Streitgegenstandes zwischen selbständigem Beweisverfahren und dem vorliegenden Hauptsacheverfahren (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, NJW-RR 2006, 810; Zöller/Herget, a.a.O., § 91 Rdnr. 13 "Selbständiges Beweisverfahren").
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 34/13
    Endet die gewillkürte Prozessstandschaft während des laufenden Verfahrens und setzt der Rechtsinhaber das Verfahren fort, richtet sich dies nach den Regeln über den gewillkürten Parteiwechsel, der nach ständiger Rechtsprechung als Klageänderung (§ 263 ZPO) behandelt wird (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1993 - IV ZR 190/92, BGHZ 123, 132 = NJW 1993, 3072, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 34/13
    Ausreichend ist es aber, den abgewiesenen Hauptantrag der I. Instanz als Hilfsantrag in der Berufungsinstanz weiterzuverfolgen (BGH NJW 2001, 226; Zöller/Heßler, a.a.O.).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 164/09

    Revision im Kindesunterhaltsprozess: Zulässigkeitsprüfung bei Vornahme einer

    Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 34/13
    Sie kann nicht durch Klagerweiterung in II. Rechtszug geschaffen werden, wenn nicht wenigstens ein Teilstück des ursprünglichen Begehrens mit dem Rechtsmittel weiterverfolgt wird; denn die Erweiterung setzt ebenso wie die Klagänderung ein zulässiges Rechtsmittel voraus, also die Weiterverfolgung eines vorinstanzlich aberkannten Anspruchs oder Anspruchsteils, denn die Beschwer kann sich nur in Bezug auf den Streitgegenstand der I. Instanz ergeben (BGH NJW-RR 2012, 516, Rn. 17, zitiert nach juris; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, Vor § 511 Rdnr. 10a).
  • AG Hamburg-Blankenese, 27.02.2013 - 539 C 26/12

    Keine Handwerker beauftragt: Kein vorsorgliches Zutrittsrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 34/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Schlussurteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 27.02.2013, Az. 539 C 26/12, wird zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 15.06.2010 - 85 S 74/09
    Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 34/13
    Nichts anderes soll nach Auffassung des LG Berlin (ZMR 2010, 978) gelten, wenn der Sanierungsbeschluss zwar angefochten, aber noch nicht rechtskräftig für ungültig erklärt oder seine Vollziehung durch einstweilige Verfügung vom Gericht ausgesetzt worden ist (Jennißen/Hogenschurz, a.a.O.).
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